Alltagsmasken
Liebe Patientinnen,
Liebe Patienten,
die Landesregierung von Baden-Württemberg hat mit Wirkung vom 27.04.20 an beschlossen, dass das Tragen von Alltagsmasken zur Pflicht wird.
Wenn Sie zu uns in die Praxis kommen, empfehlen wir Ihnen eine Schutzmaske zu tragen.
Eine generelle Pflicht zum Tragen einer Maske während der Therapie besteht jedoch nicht. Alle bisher getroffenen Maßnahmen wie – konsequente Händehygiene, Abstandsregeln, symptomfrei zur Behandlung kommen – gelten natürlich weiterhin.
Helfen Sie mit, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und somit Menschenleben zu retten. Wir als Praxis möchten auch in Zukunft für Sie da sein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die sehr gute Zusammenarbeit.
Ihr CentralREHA - Team