Ab 01.01.2023 - Erhöhung der Zuzahlung
Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Berufsverbänden ist es nun zu einem Schiedsspruch gekommen. Ab dem 1. Januar erhöhen sich die Preise für physiotherapeutische Behandlungen um 11,05%. Allerdings nur für zwei Monate, danach verringert sich die Erhöhung auf 8,47%. Eigentlich hätte es bereits zum 1. November neue Preise geben müssen, das wird nun in den ersten beiden Monaten des neuen Jahres nachgeholt.
Für die Patientinnen und Patienten erhöht sich damit auch der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil pro Verordnung.
