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CentralREHA Waiblingen
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Unser Häufigsten Fragen

Kann ich für dieselbe Diagnose zwei oder mehrere Rezepte gleichzeitig...

...in Anspruch nehmen und wie viele Rezepte kann ich bekommen?

Jede Diagnose ergibt eine bestimmte Anzahl an Behandlungen nach dem Heilmittelkatalog. Ob der Arzt die maximal mögliche Anzahl an Rezepten ausstellt und die damit verbundene Anzahl an Behandlungen ausschöpft, bleibt ihm überlassen. Rezepte müssen nacheinander abgeleistet werden. Das bedeutet,  für den selben Diagnoseschlüssel können nicht zwei oder mehrere Rezepte gleichzeitig ausgestellt und eingelöst werden.

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Die Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen haben eine Gültigkeit von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum, die der Berufsgenossenschaften (BG) 7 Tage. Innerhalb dieser Frist muss mit der Behandlung begonnen werden.

Gibt es eine Regelung für Terminabsagen?

Terminabsagen müssen 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Für Terminstornierungen am Wochenende steht unser Anrufbeantworter zur Verfügung.  Für nicht abgesagte oder kurzfristig abgesagte Termine behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen. 

Muss ich für die Behandlungen etwas bezahlen?

Die Patienten gesetzlicher Krankenkassen ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung zu jeder Heilmittelverordnung leisten. Von der Zuzahlung befreit sind Versicherte unter 18 Jahren, Versicherte der freien Heilfürsorge, Unfallverletzte und Versicherte der „Freien Arzt- und Medizinerkasse“.

Kann ich die Behandlung unterbrechen, z. B. wegen Urlaubs?

Behandlungen dürfen für 10 Arbeitstage oder maximal 14 Kalendertage ausgesetzt werden. Ab 14 Tagen ist dies nur mit entsprechender Begründung möglich. Nach 28 Kalendertagen kann die Behandlung nicht mehr über diese Verordnung ausgeführt werden.

Kann ich die Termine auch telefonisch vereinbaren?

Gerne dürfen Sie Termine mit uns telefonisch vereinbaren. Dazu halten Sie bitte Ihr Rezept und Ihren Terminkalender bereit. 

Wie hoch ist die Zuzahlung und wann muss ich sie bezahlen?

Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10 €  und einer 10% igen Eigenbeteiligung an den Kosten der Behandlung und ist beim ersten Termin zu entrichten.

Mein Rezept ist von der Arztpraxis nicht korrekt ausgestellt, was ist zu tun?

Grundsätzlich sind wir als Praxis dazu verpflichtet, nur korrekt ausgestellte Verordnungen anzunehmen und die entsprechenden Behandlungen durchzuführen. Falsch ausgestellte Verordnungen haben keine Gültigkeit! Alle handschriftlichen Änderungen auf dem Rezept sind von der Arztpraxis mit einem Praxisstempel und der Unterschrift einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters oder der Ärztin/des Arztes zu bestätigen.

Wenn mein Arzt mir keine Rezept mehr verschreibt, kann ich den Arzt wechseln?

Grundsätzlich besteht in Deutschland die freie Arztwahl, allerdings müssen Versicherte gesetzlicher Krankenkassen bei Arztwechsel den Arzt darüber informieren, wie viele Verordnungen zur selben Diagnose bereits durch andere Ärzte/Praxen ausgestellt wurden, da die gesetzlichen Krankenkassen die Gesamtanzahl der Verordnungen einer Diagnose  in der Übersicht kontrollieren/überprüfen.

Kann ich Behandlungen auch ohne Verordnung vom Arzt bekommen?

Behandlungen wie Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Massagen und Gerätetraining werden neben Fußreflexzonenmassage, Entspannungstherapie,  Kinesiotaping und Osteopathie auch auf privater Basis angeboten.

Brauche ich bestimmte Kleidung?

Bei Verordnungen über Medizinische Trainingstherapie (MTT oder KGG) im Gerätebereich benötigen Sie Sportbekleidung und saubere Turnschuhe, die nicht draussen getragen werden. Für alle anderen Behandlungen genügt bequeme Kleidung.

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Sie benötigen ein grosses Handtuch, Ihre Versichertenkarte und Ihr Rezept. Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, legen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis dem Personal an der Rezeption vor.

Falls vorhanden, bringen Sie bitte zur ersten Behandlung alle relevanten Dokumente (Röntgen- und  MRT- Bilder, Op- und Entlass-  oder Arztberichte etc. ) mit.

Hat Ihre gesetzliche Krankenkasse Osteopathie in dem Leistungskatalog?

Sprechen Sie uns an und wir erklären Ihnen, was Sie zur Abrechnung der Osteopathie mit Ihrer Krankenkasse benötigen. 
Telefon 07151 9815568 oder info@centralreha.de

Bieten Sie auch REHA- Sport nach §44 an?

Wir haben keinen Vertrag mit den entsprechenden Kostenträgern, um REHA- Sport nach § 44 durchführen zu können. 

Ich interessiere mich für ein Praktikum, bieten Sie so etwas an?

Wir bieten Schülerpraktikanten aller Schulformen Praktika in unserer Einrichtung an. Gerne dürfen Sie uns telefonisch kontaktieren, um die Verfügbarkeit im gewünschten Zeitraum zu erfragen.   

Wissenswertes

Massage ist nicht gleich Massage

 

Klassische Massage

Streichen, kneten, dehnen und in Kombination mit Druckpunktbehandlungen  werden bestehende Verspannungen und Verhärtungen der Muskulatur behandelt.

 

Fussreflexzonen-Massage

Zu Beginn der Behandlung tauchen Sie die Füße in ein duftendes Fussbad. Durch gezielten Druck auf die Reflexzonen der Füße werden verschieden Organe und Körperregionen stimuliert

 

Sport-Massage

Diese kraftvolle, in die Tiefe gehende Massage führt zu einem verbesserten Stoffwechsel in der  Muskulatur. Die Regeneration kann verkürzt werden.

 

 

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